Gesundheits-Apps – was passiert eigentlich mit den Daten?

Gesundheits-Apps sind auch bei Bodybuildern sehr beliebt. Die Fitnessarmbänder oder Smartwatches begleiten heute viele Athleten auf Schritt und Tritt. Sie liefern ständig Informationen über zum Puls oder zur Herzfrequenz, zu verbrauchte Kalorien, den absolvierten Schritten oder zurückgelegten Strecken, zu überwundenen Höhenmetern oder zum Schlafrythmus.

Darüber hinaus geben Fitness App mit GPS auch den genauen Standort und den Streckenverlauf wieder. Sie enthalten spezielle Trainingsvorschläge und viele weitere beliebte Features. Die wenigsten Nutzer haben allerdings eine Ahnung, was mit den gesammelten Daten passiert. Fakt ist, dass alles gespeichert wird. Nutzer müssen sich auch bereit erklären, dass die Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Historie kann so jederzeit abgerufen werden und auch auf andere Geräte übertragen werden.

Ob jedoch bewusst oder unbewusst, nicht jedem dürfte es Gefallen, wenn beispielsweise anhand der GPS-Daten praktisch jederzeit ermittelt werden kann, wo sich ein Athlet befindet. Es gibt schließlich auch ein Privatleben und es geht niemanden etwas an, ob sich ein Athlet gerade bei einem Freund oder einer Freundin oder beim Einkaufen oder im Casino befindet, obwohl natürlich heutzutage die meisten auch im mobile Casino spielen

Einsatz von Fitness-Apps beim Militär mittlerweile verboten

Vor einiger Zeit gab es in der russischen Armee großen Ärger. Einige Soldaten, die zu geheimen Einsätzen in Syrien stationiert waren,  verrieten durch ihre Fitness-App iheren genauen Standort. Eigentlich handelte es sich nur um einen Werbegag.

Der Hersteller von Fitness Apps und Wearables Strava hatte sich etwas Besonderes einfallen lassen. Er zeigte live auf einer Heat-Map auf seiner Webseite, wo sich die weltweiten Nutzer seiner Produkte befinden, natürlich ohne die Daten zu personalisieren.

Das sollte Kunden eigentlich nur zeigen, wie viele Kunden bereits die Apps von Starva nutzen. Allerdings war dies auch ein gefundenes Fressen für Aufklärungsdienste der anderen Streitkräfte.

So konnten die genauen Standorte von Basen und Camps der Russen in Syrien und dem Irak identifiziert werden. Der Vorfall war nicht nur für die Russen peinlich und gefährlich, sondern löste auch eine regelrechte Panik bei anderen Armeen auf dieser Welt aus. Auch bei den Amerikanern hat es schon solche Pannen gegeben. Heute sind solche Apps daher in den meisten Streitkräften verboten. 

Die Pharmakonzerne sind besonders scharf auf die Daten

Gerade die Daten von den vielen Hobbysportler sind bei den Pharma-Konzernen sehr begehrt. Natürlich würden sich auch viele Versicherungsgesellschaften für die Daten interessieren, da sie so die Prämien noch besser kalkulieren könnten. Allerdings verbietet das neue Datenschutzrecht   die personalisierte Speicherung der Daten und die Weitergabe an andere Unternehmen, wenn sich die Nutzer nicht ausdrücklich damit einverstanden erklärt haben, was aber auch in jedem Einzelfall erfolgen müsste.

Das schreckt jedoch Pharma-Unternehmen nicht ab. Sie könnten die Anbieter von Fitness-Apps zum Beispiel kaufen. So hat zum Beispiel der Schweizer Pharma-Riese Roche vor einiger Zeit das von zwei ehemaligen Google-Mitarbeitern gegründete Start-Up Flatiron für ganze 1,9 Milliarden US-Dollar übernommen. Flatiron speichert die Vitaldaten von Krebspatienten und bietet den Krankenhäusern Lösungen für elektronisch geführte Gesundheitsakten an. Ende 2017 waren bereits 265 Krankenhäuser bei Flatiron angeschlossen. Für Roche war das natürlich ein Bombengeschäft, da sie nun über die Daten von mehreren zehntausend Krebspatienten praktisch live verfügen können.

Ob dies mit den neuen Datenschutzgesetzen konform geht, ist nicht ganz leicht zu beantworten. Jedenfalls begründete Roche die Übernahme von Flatiron damit, dass so zukünftig noch gezieltere Krebstherapien und Medikamente entwickelt werden können.

Hier dürfte allerdings ein Spannungsfeld zwischen der durchaus lobenswerten Idee so Therapien und Medikamente zu verbessern und Datenschutz-rechtlichen Vorschriften bestehen, wenn die Daten personalisiert und damit jeder einzelnen Person zuzuordnen sind. Theoretisch könnten auch Versicherungsgesellschaften Anbieter von Fitness-Apps samt vorhandenem Datenbestand kaufen.

Sie könnten so statistische Überkreuzvergleiche mit von Gesundheitsdaten und bestehenden Verträgen anstellen. Aber auch hier wäre die Nutzung personalisierter Daten verboten, obwohl das natürlich der Traum jedes Versicherungsmathematikers wäre.

 

Bild: clipdealer Media-ID: A:60347015

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